Die Finanzregulierung legt Regeln und Beschränkungen für Finanzinstitute fest, um die Stabilität des Finanzsystems zu erhalten und die Verbraucher zu schützen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, wie Mintos reguliert wird und wie dies den Anlegern zugutekommt.
Wichtigste Punkte
- Erhöhter Anlegerschutz dank eines regulierten Umfelds
- Die Vermögenswerte der Anleger werden getrennt von den Vermögenswerten von Mintos gehalten.
- Die Anleger sind im Rahmen der Anlegerentschädigungsregelung bis zu 20.000 € geschützt, sobald die Schuldverschreibungen verfügbar sind (Einzelheiten und Ausnahmen siehe unten).
Der Rechtsrahmen für Mintos
Das Finanzsystem ist ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens. Wir brauchen zum Beispiel Banken, um Zahlungen zu tätigen oder Geld zu überweisen, oder Investmentgesellschaften, um unser Geld zu investieren, das dann zukünftige Erträge für uns erzielt. Unregulierte oder schlecht regulierte Finanzinstitute haben das Potenzial, die Stabilität des Finanzsystems zu untergraben und den Verbrauchern zu schaden.
Investmentgesellschaften in der EU müssen eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften einhalten, die dem Schutz der Anleger und der Stabilität des Finanzsystems dienen. Eine Kombination aus soliden internen Kontrollmechanismen, internen und externen Prüfungen und behördlicher Aufsicht stellt sicher, dass sie alle geltenden Anforderungen strikt einhalten.
Zu den wichtigsten Vorschriften gehören:
- MiFID und MiFIR
- PRIIPs-Verordnung
- Prospektverordnung
- Aufsichtsregelung für Investmentgesellschaften
MiFID und MiFIR
Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) ist ein regulatorischer Rahmen, der darauf abzielt, den Anlegerschutz zu erhöhen und Systemrisiken zu verringern, indem gemeinsame Standards und Regeln für in der Europäischen Union tätige Investmentgesellschaften gesetzt werden. Die MiFID enthält Standards für die Organisation und das Geschäftsgebaren, wie etwa Transparenzregeln.[1]
Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) ergänzt die zweite Richtlinie der Europäischen Union über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II). Sie konzentriert sich auf die geschäftlichen Anforderungen an Investmentgesellschaften, wie z. B. die Meldung von Handelsgeschäften und Transaktionen. MiFIR zielt darauf ab, die Transparenz für Anleger zu erhöhen, und verpflichtet Investmentgesellschaften im Europäischen Wirtschaftsraum, bestimmte Kurse und Transkationen öffentlich zugänglich zu machen.
PRIIPs-Verordnung
Die Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) zielt darauf ab, die Effizienz der EU-Märkte zu erhöhen, indem sie den Anlegern hilft, die wichtigsten Merkmale, Risiken, Erträge und Kosten verschiedener PRIIPs besser zu verstehen und zu vergleichen, indem sie Zugang zu einem kurzen und verbraucherfreundlichen Basisinformationsdokument (KID) haben.
Prospektverordnung
Die Börsenprospekt-Verordnung schafft einen Rahmen für das Format, den Inhalt und die Genehmigung von Prospekten. Sie zielt darauf ab, Prospekte kürzer und anlegerfreundlicher zu gestalten. Außerdem wird ein einheitliches Format festgelegt, damit die Anleger Prospekte für verschiedene Anlagen leichter vergleichen können.
Aufsichtsregelung für Investmentgesellschaften
Die Richtlinie und Verordnung über Investmentgesellschaften (IFD und IFR) führen einen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Investmentgesellschaften ein. Dieser Rahmen umfasst Mindesteigenkapitalanforderungen, einen Liquiditätspuffer und Grenzwerte für das Konzentrationsrisiko, die sich nach dem Umfang der Vermögenswerte der Gesellschaft und dem Risikograd ihrer Tätigkeiten richten.
Wie die Regulierung den Anlegern nützt
Investitionen in einem regulierten Umfeld haben viele Vorteile für die Anleger.
Um sicherzustellen, dass die Anleger sich der Risiken einer Anlage auf Mintos bewusst sind und dass ihre finanzielle Situation es ihnen erlaubt, diese Risiken zu tragen, beurteilt Mintos, ob die angebotenen Produkte ihren Erwartungen und Zielen entsprechen und für ihre Kenntnisse und Erfahrungen geeignet sind. Das Ergebnis dieser Beurteilung bestimmt, welche Produkte und Dienstleistungen dem Anleger zur Verfügung gestellt werden. Sie können mehr über die Beurteilung in unserem Blog lesen. Investitionen auf Mintos sind nicht risikofrei und eignen sich daher nicht für Anleger, die nur ihr Kapital erhalten wollen. Wir raten Anlegern, sich Anlageziele zu setzen, die zu ihren Lebensumständen und ihrer Risikobereitschaft passen.
Um den Anlegern zu helfen, fundierte Entscheidungen über die Anlage zu treffen, werden ihnen standardisierte Informationen in einem verbraucherfreundlichen Format zur Verfügung gestellt. Diese Informationen sollen den Anlegern helfen, das Verhalten von Anlageprodukten zu verstehen und sie mit anderen Produkten zu vergleichen. Mintos hat auch mehrere offizielle Informationen bereitgestellt, wie z. B. Informationen zum Anlagerisiko und zu den Gebühren, und wird Schlüsselinformationsdokumente (KIDs) und Prospekte veröffentlichen, sobald Schuldverschreibungen verfügbar sind. Weitere Informationen über den Inhalt von Prospekten werden in Kürze folgen.
Die Gelder der Anleger sind geschützt, indem sie auf speziellen Bankkonten verwahrt werden. Mintos muss sicherstellen, dass das verfügbare Guthaben auf den Mintos-Konten der Anleger mit dem Guthaben auf den gesicherten Konten bei den Banken übereinstimmt. Diese Gelder werden ausschließlich dazu verwendet, die Aufträge der Anleger zur Anlage oder Abhebung der Gelder auszuführen oder die an Mintos zu zahlenden Gebühren und Abgaben zu decken. Mintos darf seine eigenen Gelder nicht mit den Geldern der Anleger vermischen. Gläubiger von Mintos sind nicht berechtigt, auf die geschützten Konten zuzugreifen.
Finanzinstrumente, die den Anlegern auf Mintos gehören, werden getrennt von den eigenen Vermögenswerten von Mintos gehalten. Diese Instrumente können nur zur Ausführung von Aufträgen der Anleger verwendet werden, zum Beispiel zum Verkauf der Instrumente.
Als zugelassene Investmentgesellschaft wird Mintos Mitglied des nationalen Anlegerentschädigungssystems sein, sobald die Schuldverschreibungen verfügbar sind.
- Die Entschädigungsregelung wurde gemäß der Richtlinie 97/9/EG eingeführt und gilt für alle zugelassenen Investmentgesellschaften und Banken in dem jeweiligen EU-Land. Mintos wird Mitglied der lettischen Anlegerschutzregelung , welche in Lettland durch die FCMC (Finanz- und Kapitalmarktkommission) geregelt wird. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen EU-Ländern.
- Die Entschädigungsregelung schützt die Gelder der Privatanleger und die von Mintos gehaltenen Finanzinstrumente.
- Privatanleger sind vor dauerhaften Verlusten geschützt, die sich daraus ergeben, dass Mintos die von Mintos gehaltenen Gelder oder Finanzinstrumente des Anlegers nicht gemäß den Anweisungen des Anlegers überträgt. Dies bedeutet, dass Privatanleger geschützt sind, wenn Mintos ein Finanzinstrument verliert, in das sie investiert haben, oder wenn Mintos nicht über ausreichende Mittel auf dem gesicherten Konto verfügt, um sie auf das Bankkonto des Anlegers zu überweisen.
- Die Regelung sieht vor, dass Privatanleger eine Entschädigung in Höhe von 90 % des dauerhaften Verlusts erhalten, der sich aus dieser Fehlleistung ergibt, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €.
- Diese Anlegerentschädigungsregelung schützt Privatanleger auf Mintos unabhängig von ihrem Wohnsitzland.
Die Entschädigungsregelung bietet keinen Schutz gegen Anlagerisikeneinschließlich:
- Änderungen des Preises einer Investition
- Der Ausfall eines Kreditnehmers, eines Kreditunternehmens oder eines Emittenten
- Das Fehlen eines Marktes für den Kauf oder Verkauf einer Investition
- Aussetzung von Instrumenten auf dem Sekundärmarkt
Die Anlegerschutzregelung gilt nicht für Kreditinvestitionen über Abtretungsverträge. Sie gilt auch nicht für Anleger, deren Konten geschlossen wurden, bevor die Umstellung auf Schuldverschreibungen abgeschlossen war.
Falls Sie Fragen zum Anlegerschutz haben, lassen Sie es uns bitte in der Community wissen.
Die Informationen in dieser Publikation sind reine Marketingkommunikation und stellen keine Anlage- oder rechtliche Beratung dar.
[1] Verabschiedet durch das lettische Gesetz über den Markt für Finanzinstrumente