Bedingungen des Mintos-Empfehlungsprogramms

Programmversion: 1.17
Datum der Version: 11.01.2024
 

1. Begriffe, die in den vorliegenden Bedingungen des Mintos-Empfehlungsprogramms (im Folgenden – Bedingungen) in Großbuchstaben geschrieben sind, haben dieselbe Bedeutung wie die Begriffe, die in den AGB DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM genannt werden, es sei denn, in den vorliegenden Bedingungen wird etwas anderes angegeben.
2. Jeder Investor (nachfolgend – Nutzer) kann durch Teilen des Empfehlungslinks oder -codes (nachfolgend – Empfehlungslink) am Mintos-Empfehlungsprogramm (nachfolgend – Empfehlungsprogramm) teilnehmen.
3. Das Programm gilt für Investitionen in Finanzinstrumente, die auf der Plattform angeboten werden. Mintos ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und jederzeit die Arten und Beträge der beworbenen Boni und der Anlagedienstleistungen/-produkte oder Anlageklassen festzulegen, für die das Empfehlungsprogramm gilt.
4. Den Nutzern ist folgende Verwendung des Empfehlungslinks untersagt:
4.1. in einer Weise, die von den Mintos-Werten abweicht, oder in einer anderen Weise, die nach dem alleinigen Ermessen von Mintos als unfaires Geschäftsgebaren eingestuft werden kann;
4.2. falls der Nutzer seinen Wohnsitz in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat;
4.3. den Empfehlungslink auf folgende Art zu veröffentlichen oder anderweitig zu verbreiten:
4.3.1. jede Art von kommerzieller Aktivität oder bezahlter Werbung, einschließlich Online-Werbung, zu betreiben;
4.3.2. den Empfehlungslink auf Webseiten zu verbreiten, die erotische, unanständige oder betrügerische Inhalte anbieten;
4.3.3. den Empfehlungslink auf Webseiten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, die Glücksspiele, Wetten oder Geld-zurück-Modelle anbieten;
4.3.4. den Empfehlungslink auf Webseiten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, die das Hoch- oder Herunterladen von illegalen Inhalten anbieten, wie z. B. BitTorrent-Seiten;
4.3.5. den Empfehlungslink auf Webseiten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, bei denen es sich unter anderem um Gutschein- oder Bewertungsseiten handelt;
4.3.6. E-Mails, SMS oder Nachrichten an Personen zu schreiben, die der Nutzer nicht persönlich kennt;
4.3.7. die Integration in Browser-Erweiterungen oder die Verwendung eines automatisierten Systems, Skripts, Programms, Dialers oder Bots über einen beliebigen Kanal, um den Empfehlungslink zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
5. Nutzer dürfen den Empfehlungslink nicht an potenzielle Nutzer mit Wohnsitz (Aufenthalt) außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergeben.
6. Bei der Nutzung des Empfehlungslinks und der Empfehlung eines potenziellen Nutzers muss der Nutzer den potenziellen Nutzer vor Folgendem warnen:
6.1. Bevor der potenzielle Nutzer sich auf der Plattform registriert und mit der Investition beginnt, muss er sich vergewissern, ob die betreffende Dienstleistung oder das betreffende Produkt im Hoheitsgebiet seines Heimatlandes erlaubt und nicht eingeschränkt ist;
6.2. Die auf der Plattform angebotenen Anlagen sind mit Risiken behaftet und können zu Verlusten führen. Deshalb sollten sie für die persönlichen Umstände eines potentiellen Nutzers geeignet sein.
7. Disqualifikationen:
7.1. Nutzer werden sofort vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen, falls sie sich selbst, ein unmittelbares Familienmitglied oder ein Mitglied ihres Haushalts empfehlen oder gegen eine Bestimmung der Bedingungen verstoßen haben. Alle Geworbenen müssen neue Investoren bei Mintos sein und dürfen kein bestehendes Investorenprofil haben.
7.2. Falls Mintos nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass der Nutzer ein Investorenprofil hauptsächlich zum Zweck erstellt hat, Prämien durch das Empfehlungsprogramm zu sammeln, wird der Nutzer vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf die Prämien.
7.3. Mintos kann Zahlungs- und Abhebungsinformationen überprüfen, falls der Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen die Bedingungen vorliegt.
7.4. Wenn der Nutzer gegen eine Bestimmung der Bedingungen und/oder die AGB DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM verstößt, ist Mintos berechtigt, die Auszahlung der Prämien des Empfehlungsprogramms jederzeit auszusetzen. Mintos ist außerdem berechtigt, bereits ausgezahlte Prämien zu entfernen und Nutzer vom Empfehlungsprogramm auszuschließen.
8. Der Nutzer ist verpflichtet, die Teilnahme am Empfehlungsprogramm sofort zu beenden, falls Mintos ihn aus irgendeinem Grund nach eigenem Ermessen dazu auffordert.
9. Der Nutzer erhält eine einmalige Empfehlungsprämie (im Folgenden "Prämie I") in Höhe von 50,00 € (fünfzig Euro), falls die ausstehenden Kapitalanlagen in Euro oder dem Euro-Gegenwert in einer anderen Währung der von Mintos angegebenen Finanzinstrumente, die der Geworbene hält, innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist 1.000,00 € (eintausend Euro) übersteigen. Die Prämie I wird in Euro in einer Rate innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ausgezahlt, nachdem der in dieser Klausel angegebene Betrag der ausstehenden Hauptbetragsinvestitionen erreicht wurde und alle in den Bedingungen festgelegten Voraussetzungen für die Prämie I erfüllt wurden und weder der Nutzer noch die geworbene Person aus irgendeinem Grund aus dem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen wurden.
10. Der Geworbene erhält eine einmalige Prämie (im Folgenden "Prämie II") in Höhe von 50,00 € (fünfzig Euro), falls die ausstehenden Kapitalanlagen in Euro oder dem Euro-Gegenwert in einer anderen Währung der von Mintos angegebenen Finanzinstrumente, die der Geworbene hält, innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist 1.000,00 € (eintausend Euro) übersteigen. Die Prämie II wird in Euro in einer Rate innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ausgezahlt, nachdem der in dieser Klausel angegebene Betrag der ausstehenden Hauptbetragsinvestitionen erreicht wurde und alle in den Bedingungen festgelegten Voraussetzungen für die Prämie II erfüllt wurden und weder der Nutzer noch die geworbene Person aus irgendeinem Grund aus dem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen wurden.
11. Falls die geworbene Person innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist in ausstehende Hauptbetragsinvestitionen in Euro oder dem Euro-Gegenwert in einer anderen Währung in von Mintos angegebene Finanzinstrumente investiert und mindestens 1.000.00 € (eintausend Euro) innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist investiert, qualifiziert sich der Geworbene für einen zusätzlichen einmaligen Bonus (nachfolgend – Bonus) in Höhe von 1 % (ein Prozent) der durchschnittlichen täglich ausstehenden Hauptbetragsinvestitionen in Euro oder dem Euro-Gegenwert in einer anderen Währung von Finanzinstrumenten, die von dem Geworbenen gehalten werden und 1000,00 € (eintausend Euro) über den Zeitraum der ersten 90 (neunzig) Tage nach der erfolgreichen Registrierung des Geworbenen auf der Plattform übersteigen. Der Bonus wird in Euro in einer Rate innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ausgezahlt, nachdem der in dieser Klausel angegebene Betrag der ausstehenden Hauptbetragsinvestitionen erreicht wurde und alle in den Bedingungen festgelegten Voraussetzungen für den Bonus erfüllt wurden und weder der Nutzer noch die geworbene Person aus irgendeinem Grund aus dem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen wurden.
12. Im Folgenden werden die Prämie I, die Prämie II und der Bonus als Prämien bezeichnet. Die genauen Beträge der Prämien sowie andere Bedingungen des Empfehlungsprogramms sind auf der Seite des Empfehlungsprogramms auf der Plattform aufgeführt.
13. Damit der Nutzer und/oder der Geworbene die Prämien erhalten kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
13.1. Der Nutzer hat das Recht, am Empfehlungsprogramm teilzunehmen und weder der Nutzer noch die empfohlene Partei hat gegen die Bedingungen verstoßen;
13.2. Der werbende Nutzer muss auf der Plattform registriert sein und muss seine Identität über die von Mintos bereitgestellte Lösung verifiziert haben;
13.3 Der Geworbene ist mindestens 18 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR);
13.4 Der Geworbene muss bei der Erstellung des Investorenprofils (Registrierung) den Empfehlungslink des Nutzers verwenden und seine Identität über die von Mintos bereitgestellte Lösung verifizieren lassen;
13.5 Bei der Erstellung des Investorenprofils auf der Plattform darf der Geworbene sein Profil auf der Plattform zuvor nicht unter einer anderen E-Mail-Adresse erstellt haben;
13.6 Weder der Nutzer noch der Geworbene haben gegen eine der Klauseln der Bedingungen und/oder der AGB der MINTOS-INVESTMENT-PLATFORM verstoßen.
14. Mintos zahlt dem Nutzer und/oder dem Geworbenen die Prämien, falls alle Voraussetzungen für die Prämien in diesen Bedingungen erfüllt sind, innerhalb von 2 (zwei) Werktagen, nachdem die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Prämien erfüllt sind, durch Einzahlung elektronischer Mittel in Höhe der Prämien auf das Geldkonto. Für die Berechnung der Prämien gelten diese Bedingungen sowie die Beträge und sonstigen Prämien-Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Registrierung der betreffenden Person in Kraft sind.
15. Die Prämien beinhalten alle für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm anfallenden Steuern, und die entsprechenden Steuern (falls zutreffend) sind vom Nutzer und/oder dem Geworbenen zu tragen.
16. Der Nutzer kann den Empfehlungslink an eine unbegrenzte Anzahl von Personen weiterleiten und die Prämien für jeden Geworbenen erhalten, der die in diesen Bedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
17. Das Empfehlungsprogramm kann nicht in Verbindung mit einer anderen Werbeaktion genutzt werden.
18. Die Rechtsbeziehungen, die sich aus dem Empfehlungsprogramm ergeben, werden durch die Bedingungen geregelt, die zu dem Zeitpunkt auf der Plattform veröffentlicht wurden, als der Geworbene das Investorenprofil mit Hilfe des Empfehlungslinks des Nutzers erstellte/angegeben hat. Alles, was in diesen Bedingungen nicht definiert ist, wird gemäß den AGB DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM definiert.
19. Mintos ist nicht verantwortlich für den Missbrauch des Empfehlungslinks, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, technische Probleme, die dazu führen, dass der Empfehlungslink nicht richtig funktioniert und daher als nicht verwendet erscheint, sobald der Geworbene das Investorenprofil auf der Plattform erstellt.
20. Mintos ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit einseitig wie folgt zu handeln:
20.1 Die Bedingungen des Empfehlungsprogramms auszusetzen, zu beenden oder zu ändern, einschließlich der Beträge und Bedingungen für die Prämien;
20.2 Die Bedingungen mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Benachrichtigung der Nutzer zu ändern. Neue Versionen dieser Bedingungen sowie andere Bedingungen des Empfehlungsprogramms werden auf der Plattform veröffentlicht.