Bedingungen des Mintos-Empfehlungsprogramms

Programmversion: 1.20
Datum der Version: 21.09.2026
 

1. Begriffe, die in den vorliegenden Bedingungen des Mintos-Empfehlungsprogramms (die „Bedingungen“) in Großbuchstaben geschrieben sind, haben dieselbe Bedeutung wie die in den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM verwendeten Begriffe, es sei denn, in den vorliegenden Bedingungen wird etwas anderes angegeben.
2. Jeder Investor (der „Nutzer“) kann durch die Weiterleitung des Empfehlungslinks oder -codes (der „Empfehlungslink“) am Mintos-Empfehlungsprogramm (das „Empfehlungsprogramm“) teilnehmen.
3. Das Programm ist auf Investitionen in Finanzinstrumente anwendbar, die auf der Plattform angeboten werden. Mintos ist berechtigt, die Art und Höhe der angebotenen Boni sowie die Anlagedienstleistungen und -produkte oder Anlageklassen, für die das Empfehlungsprogramm gilt, jederzeit nach eigenem Ermessen festzulegen.
4. Den Nutzern ist es untersagt, den Empfehlungslink zu verwenden:
4.1. in einer Weise, die den Werten von Mintos zuwiderläuft, oder in einer beliebigen anderen Weise, die nach alleinigem Ermessen von Mintos als unlautere Geschäftspraxis angesehen werden kann;
4.2. wenn sie ihren Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben;
4.3. um ihn wie folgt zu posten, zu veröffentlichen oder auf andere Weise zu verbreiten:
4.3.1. für jegliche Art von kommerzieller Tätigkeit oder bezahlter Werbung, einschließlich Onlinewerbung;
4.3.2. auf Websites, die erotische, unanständige oder irreführende Inhalte anbieten;
4.3.3. auf Websites, die Glücksspieldienste, Wetten oder Geld-zurück-Projekte anbieten;
4.3.4. auf Websites, die das Hoch- oder Herunterladen illegaler Inhalte ermöglichen, wie beispielsweise BitTorrent-Seiten;
4.3.5. auf Websites, die unter anderem, aber nicht ausschließlich Gutschein- oder Bewertungsseiten enthalten;
4.3.6. in E-Mails, SMS oder Nachrichten an Personen, die sie nicht persönlich kennen;
4.3.7. durch Integration in Browser-Erweiterungen oder Verwendung eines automatisierten Systems, Skripts, Programms, Dialers oder Bots über einen beliebigen Kanal.
5. Die Nutzer dürfen den Empfehlungslink nicht an potenzielle Nutzer mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weiterleiten bzw. solche Personen werben.
6. Bei der Verwendung des Empfehlungslinks zur Werbung eines potenziellen Nutzers müssen Nutzer die geworbene Person auf Folgendes hinweisen:
6.1. Bevor der potenzielle Nutzer sich auf der Plattform registriert und investiert, muss er sich vergewissern, ob die betreffende Dienstleistung oder das betreffende Produkt im Gebiet seines Heimatlandes erlaubt und nicht eingeschränkt ist.
6.2. Die auf der Plattform angebotenen Investitionen sind mit Risiken behaftet und können zu Verlusten führen. Deshalb sollten sie für die persönlichen Umstände eines potentiellen Nutzers geeignet sein.
7. Ausschluss vom Empfehlungsprogramm:
7.1. Die Nutzer werden sofort vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen, wenn sie sich selbst empfehlen oder gegen eine Bestimmung der Bedingungen verstoßen haben. Alle geworbenen Personen müssen neue Investoren bei Mintos sein und dürfen kein bestehendes Investorenprofil haben.
7.2. Kommt Mintos nach eigenem Ermessen zu dem Schluss, dass ein Nutzer sein Investorenprofil in erster Linie erstellt hat, um sich die Prämie des Empfehlungsprogramms zu sichern, wird er vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf die damit verbundenen Prämien.
7.3. Mintos kann Zahlungs- und Abhebungsdaten überprüfen, falls der Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen die Bedingungen vorliegt.
7.4. Sollte festgestellt werden, dass ein Nutzer gegen eine Bestimmung der Bedingungen und/oder der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM verstoßen hat, ist Mintos berechtigt, die Auszahlung von Prämien aus dem Empfehlungsprogramm jederzeit auszusetzen. Mintos ist zudem berechtigt, bereits ausgezahlte Prämien wieder einzuziehen und Nutzer vom Empfehlungsprogramm auszuschließen.
8. Die Nutzer sind verpflichtet, die Teilnahme am Empfehlungsprogramm sofort zu beenden, falls Mintos sie aus irgendeinem Grund nach eigenem Ermessen dazu auffordert.
9. Die Nutzer erhalten eine einmalige Empfehlungsprämie (die „Prämie I“), die sich nach dem ausstehenden Kapitalbetrag (in Euro oder dem Gegenwert in einer anderen Währung) der Investitionen in Finanzinstrumente richtet, die von Mintos angegeben und von der geworbenen Person innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist gehalten werden. Die Prämie I wird in EUR ausgezahlt, und zwar in einer Rate innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist, nachdem der vorgegebene Betrag der ausstehenden Kapitalinvestitionen erreicht wurde und alle in den vorliegenden Bedingungen festgelegten Voraussetzungen für die Prämie I erfüllt wurden und weder der Nutzer noch die geworbene Person aus irgendeinem Grund aus dem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen wurden.
10. Die geworbene Person erhält gegebenenfalls eine einmalige Prämie (die „Prämie II“), die sich nach dem ausstehenden Kapitalbetrag (in Euro oder dem Gegenwert in einer anderen Währung) der Investitionen in Finanzinstrumente richtet, die von Mintos angegeben und von der geworbenen Person innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist gehalten werden. Die Prämie II wird in EUR ausgezahlt, und zwar in einer Rate innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist, nachdem der vorgegebene Betrag der ausstehenden Kapitalinvestitionen erreicht wurde und alle in den vorliegenden Bedingungen festgelegten Voraussetzungen für die Prämie II erfüllt wurden und weder der Nutzer noch die geworbene Person aus irgendeinem Grund aus dem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen wurden. Die Prämie II unterliegt länderspezifischen Beschränkungen, die allein von Mintos festgelegt werden, und ist möglicherweise nicht in allen Ländern erhältlich, in denen Mintos tätig ist, wie auf der jeweiligen länderspezifischen Seite des Empfehlungsprogramms angegeben.
11. Investiert die geworbene Person innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist mindestens 1.000,00 EUR (eintausend Euro) in ausstehende, von Mintos bestimmte Finanzinstrumente (in EUR oder dem Gegenwert in einer anderen Währung), so hat die geworbene Person Anspruch auf einen einmaligen Bonus (der „Bonus“) in Höhe von 1 % (ein Prozent) der durchschnittlichen täglichen ausstehenden Kapitalinvestitionen in Finanzinstrumente (in EUR oder dem Gegenwert in einer anderen Währung), die von der geworbenen Person gehalten werden und 1.000,00 EUR (eintausend Euro) übersteigen, gerechnet über den Zeitraum der ersten 90 (neunzig) Tage nach der erfolgreichen Registrierung der geworbenen Person auf der Plattform. Der Bonus darf jedoch 100,00 EUR (einhundert Euro) pro geworbener Person nicht übersteigen. Der Bonus wird in EUR ausgezahlt, und zwar in einer Rate innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist, nachdem der vorgegebene Betrag der ausstehenden Kapitalinvestitionen erreicht wurde und alle in den vorliegenden Bedingungen festgelegten Voraussetzungen für den Bonus erfüllt wurden und weder der Nutzer noch die geworbene Person aus irgendeinem Grund aus dem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen wurden.
12. Ungeachtet der Bestimmungen unter den Ziffern 9 und 13 sowie etwaiger gegenteiliger Angaben auf der Seite des Empfehlungsprogramms erhalten die Nutzer eine zusätzliche einmalige Empfehlungsprämie in Höhe von 1.000,00 EUR (eintausend Euro) (die „HNW-Prämie“), wenn:
12.1. die geworbene Person innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach ihrer erfolgreichen Registrierung auf der Plattform ausstehende Kapitalinvestitionen (in EUR oder dem Gegenwert in einer anderen Währung) in Höhe von mindestens 100.000,00 EUR (einhunderttausend Euro) in Finanzinstrumenten hält, die auf der Plattform angeboten werden (mit Ausnahme von Smart Cash) und
12.2. die geworbene Person den unter Ziffer 12.1 genannten Betrag über einen Zeitraum von 90 (neunzig) aufeinanderfolgenden Kalendertagen nach der erfolgreichen Registrierung der geworbenen Person auf der Plattform hält.
Die HNW-Prämie wird in EUR ausgezahlt, und zwar in einer Rate innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen, nachdem beide oben unter Ziffer 12.1 und 12.2 genannten Bedingungen und alle in den vorliegenden Bedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt wurden und weder der Nutzer noch die geworbene Person aus irgendeinem Grund aus dem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen wurden.
Die HNW-Prämie wird zusätzlich zur Prämie I gezahlt, die dem Nutzer in Bezug auf dieselbe geworbene Person gezahlt wurde oder wird. Sie wird nicht von dieser zum Abzug gebracht. Zur Klarstellung: Die HNW-Prämie und die Prämie I, sofern vorhanden, sind kumulativ.
Die Höhe der HNW-Prämie, der erforderliche Betrag der ausstehenden Kapitalinvestitionen, der Zeitraum für das Erreichen und Aufrechterhalten dieses Betrags, die Finanzinstrumente, auf die diese Ziffer anwendbar ist, sowie der unter dieser Ziffer 12 festgelegte Auszahlungszeitraum sind fest vorgegeben und gelten in vollem Umfang. Sie haben Vorrang vor allen abweichenden Beträgen, Laufzeiten, Bedingungen, dem Umfang der Finanzinstrumente oder Auszahlungszeiträumen, die auf der Seite des Empfehlungsprogramms oder an anderer Stelle auf der Plattform veröffentlicht sind.
Zur Klarstellung:
12.3. Jede geworbene Person, für die eine HNW-Prämie fällig wird, zählt im Hinblick auf die unter Ziffer 17 festgelegte Obergrenze von 20 (zwanzig) geworbenen Personen.
12.4. Die unter den Ziffern 4 bis 8 und 14 genannten Verbote, Voraussetzungen und Ausschlussgründe gelten gleichermaßen für die HNW-Prämie.
12.5. Die Prämie II und der gegebenenfalls an die geworbene Person zu zahlende Bonus unterliegen weiterhin den Bestimmungen der Ziffern 10 bzw. 11.
13. Die Prämie I, die Prämie II, die HNW-Prämie und der Bonus werden nachfolgend als „Prämien“ bezeichnet. Die genauen Beträge, die Verfügbarkeit sowie andere Bedingungen der Prämien im Rahmen des Empfehlungsprogramms sind auf der Seite des Empfehlungsprogramms auf der Plattform aufgeführt und können je nach Land variieren oder zusätzlichen Einschränkungen und/oder Bedingungen unterliegen. Eine Ausnahme bildet die HNW-Prämie, die ausschließlich der Ziffer 12 unterliegt und für die auf der Seite des Empfehlungsprogramms veröffentlichte Abweichungen, Einschränkungen und Bedingungen nicht gelten.
14. Damit die Nutzer und/oder die geworbenen Personen die Prämien erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
14.1. Die Nutzer sind zur Teilnahme am Empfehlungsprogramm berechtigt, und weder die Nutzer noch die geworbenen Personen haben gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
14.2. Die Nutzer, die andere Personen werben, müssen auf der Plattform registriert sein und ihre Identität über die von Mintos zur Verfügung gestellte Lösung überprüfen lassen.
14.3. Die geworbenen Personen sind mindestens 18 Jahre alt und haben ihren Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
14.4. Die geworbenen Personen müssen bei der Erstellung ihres Investorenprofils (Registrierung) den Empfehlungslink der Nutzer verwenden und ihre Identität über die von Mintos zur Verfügung gestellte Lösung überprüfen lassen.
14.5. Bei der Erstellung des Investorenprofils auf der Plattform dürfen die geworbenen Personen ihr Profil auf der Plattform zuvor nicht unter einer anderen E-Mail-Adresse erstellt haben.
14.6. Weder die Nutzer noch die geworbenen Personen haben gegen eine der Bestimmungen der Bedingungen und/oder der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM verstoßen.
15. Mintos zahlt dem Nutzer und/oder der geworbenen Person die Prämien aus, sofern alle in den vorliegenden Bedingungen festgelegten Voraussetzungen für die Prämien erfüllt sind, und zwar innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist oder im Fall der HNW-Prämie innerhalb des unter Ziffer 12 festgelegten Zeitraums, nachdem die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt der Prämien erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt durch die Gutschrift elektronischer Geldbeträge in Höhe der Prämien auf das Geldkonto und/oder das Konto der geworbenen Person. Bei der Berechnung der Prämien sind die vorliegenden Bedingungen sowie die Beträge und sonstigen Bedingungen für Prämien anwendbar, die zum Zeitpunkt der Registrierung der geworbenen Person in Kraft sind.
16. Die Prämien richten sich nach dem steuerlichen Wohnsitz der jeweiligen Nutzer und enthalten alle für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm anfallenden Steuern. Etwaige anfallende Steuern (sofern zutreffend) sind vom Nutzer und/oder der geworbenen Person zu zahlen.
17. Die Nutzer können den Empfehlungslink an eine unbegrenzte Anzahl von Personen weiterleiten. Prämien können sie jedoch höchstens für 20 (zwanzig) geworbene Personen erhalten, die die in den vorliegenden Bedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt haben.
18. Das Empfehlungsprogramm kann nicht in Verbindung mit anderen Werbeaktionen genutzt werden.
19. Die aus dem Empfehlungsprogramm entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen den vorliegenden Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Erstellung eines Investorenprofils durch die geworbene Person unter Verwendung bzw. Angabe des Empfehlungslinks des Nutzers auf der Plattform veröffentlicht waren. Alles, was in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt ist, richtet sich nach den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM.
20. Mintos kann nicht für den Missbrauch des Empfehlungslinks haftbar gemacht werden, einschließlich technischer Probleme, die dazu führen können, dass der Empfehlungslink nicht ordnungsgemäß funktioniert und daher bei der Erstellung des Investorenprofils durch die empfohlene Person auf der Plattform nicht als verwendet angezeigt wird.
21. Mintos ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen einseitig:
21.1. die Bedingungen und Anforderungen des Empfehlungsprogramms, einschließlich der Höhe und der Bedingungen der Prämien, auszusetzen, zu beenden oder zu ändern und
21.2. die vorliegenden Bedingungen mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung gegenüber den Nutzern zu ändern. Neue Fassungen der vorliegenden Bedingungen sowie weiterer Bestimmungen des Empfehlungsprogramms werden auf der Plattform veröffentlicht.