Bedingungen des Mintos-Empfehlungsprogramms

Programmversion: 1.19
Datum der Version: 01.06.2025
 

1. Begriffe, die in den vorliegenden Bedingungen des Mintos-Empfehlungsprogramms (im Folgenden – Bedingungen) in Großbuchstaben geschrieben sind, haben dieselbe Bedeutung wie die Begriffe, die in den AGB DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM genannt werden, es sei denn, in den vorliegenden Bedingungen wird etwas anderes angegeben.
2. Jeder Investor (nachfolgend "Nutzer") kann durch die Weitergabe des Empfehlungslinks oder Codes (nachfolgend "Empfehlungslink") am Mintos-Empfehlungsprogramm (nachfolgend "Empfehlungsprogramm") teilnehmen.
3. Das Programm ist auf Investitionen in Finanzinstrumente anwendbar, die auf der Plattform angeboten werden. Mintos ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und jederzeit die Arten und Beträge der beworbenen Boni und seiner Anlagedienstleistungen/-produkte oder Anlageklassen festzulegen, für die das Empfehlungsprogramm gilt.
4. Den Nutzern ist die Verwendung des Empfehlungslinks folgendermaßen untersagt:
4.1. in einer Weise, die von den Mintos-Werten abweicht, oder in einer anderen Weise, die nach dem alleinigen Ermessen von Mintos als unfaires Geschäftsgebaren eingestuft werden kann;
4.2. falls der Nutzer seinen Wohnsitz in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat;
4.3. den Empfehlungslink zu veröffentlichen oder anderweitig zu verbreiten:
4.3.1. jede Art von kommerzieller Aktivität oder bezahlter Werbung, einschließlich Online-Werbung, zu betreiben;
4.3.2. den Empfehlungslink auf Webseiten zu verbreiten, die erotische, unanständige oder betrügerische Inhalte anbieten;
4.3.3. den Empfehlungslink auf Webseiten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, die Glücksspiele, Wetten oder Geld-zurück-Modelle anbieten;
4.3.4. den Empfehlungslink auf Webseiten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, die das Hoch- oder Herunterladen von illegalen Inhalten anbieten, wie z. B. BitTorrent-Seiten;
4.3.5. den Empfehlungslink auf Webseiten zu verbreiten oder zu veröffentlichen, bei denen es sich unter anderem um Gutschein- oder Bewertungsseiten handelt;
4.3.6. E-Mails, SMS oder Nachrichten an Personen zu schreiben, die die Nutzer nicht persönlich kennen;
4.3.7. die Integration in Browser-Erweiterungen oder die Verwendung eines automatisierten Systems, Skripts, Programms, Dialers oder Bots über einen beliebigen Kanal, um den Empfehlungslink zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
5. Die Nutzer dürfen den Empfehlungslink nicht an potenzielle Nutzer mit Wohnsitz (Aufenthalt) außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergeben.
6. Bei der Nutzung des Empfehlungslinks und der Empfehlung eines potenziellen Nutzers muss der Nutzer den potenziellen Nutzer vor Folgendem warnen:
6.1. Bevor der potenzielle Nutzer sich auf der Plattform registriert und mit der Investition beginnt, muss er sich vergewissern, ob die betreffende Dienstleistung oder das betreffende Produkt im Hoheitsgebiet seines Heimatlandes erlaubt und nicht eingeschränkt ist;
6.2. Die auf der Plattform angebotenen Anlagen sind mit Risiken behaftet und können zu Verlusten führen. Deshalb sollten sie für die persönlichen Umstände eines potentiellen Nutzers geeignet sein.
7. Disqualifikationen:
7.1. Die Nutzer werden sofort vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen, falls sie sich selbst empfehlen oder gegen eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Alle Geworbenen müssen neue Investoren bei Mintos sein und dürfen kein bestehendes Investorenprofil haben;
7.2. Falls Mintos nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass der Nutzer ein Investorenprofil hauptsächlich zum Zweck des Prämiensammelns des Empfehlungsprogramms erstellt hat, wird der Nutzer vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf die Prämien;
7.3. Mintos kann Zahlungs- und Abhebungsinformationen überprüfen, falls der Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen die Bedingungen vorliegt;
7.4. Wenn der Nutzer gegen eine Bestimmung der Bedingungen und/oder die AGB DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM verstößt, ist Mintos berechtigt, die Auszahlung der Prämien des Empfehlungsprogramms jederzeit auszusetzen. Mintos ist außerdem berechtigt, bereits ausgezahlte Prämien zu entfernen und Nutzer vom Empfehlungsprogramm auszuschließen;
8. Der Nutzer ist verpflichtet, die Teilnahme am Empfehlungsprogramm sofort zu beenden, falls Mintos ihn aus irgendeinem Grund nach eigenem Ermessen dazu auffordert. 9. Der Nutzer erhält eine einmalige Empfehlungsprämie (im Folgenden „Prämie I“), die auf den ausstehenden Kapitalinvestitionen von Finanzinstrumenten in EUR oder dem EUR-Gegenwert in einer anderen Währung basiert, die von Mintos angegeben und von der geworbenen Partei innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist gehalten werden. Die Prämie I wird in EUR ausgezahlt, und zwar in einer Rate innerhalb des auf der Seite des Empfehlungsprogramms angegebenen Zeitraums, nachdem der Betrag der ausstehenden Hauptinvestitionen erreicht wurde und alle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen und Voraussetzungen für die Prämie I erfüllt wurden und weder der Nutzer noch die geworbene Partei aus irgendeinem Grund aus dem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen wurden.
10. Die geworbene Partei erhält eine einmalige Prämie (im Folgenden „Prämie II“) auf der Grundlage der ausstehenden Kapitalinvestitionen von Finanzinstrumenten in EUR oder dem EUR-Gegenwert in einer anderen Währung, die von Mintos angegeben und von der geworbenen Partei innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist gehalten werden. Die Prämie II wird in EUR ausgezahlt, und zwar in einer Rate innerhalb des auf der Seite des Empfehlungsprogramms angegebenen Zeitraums, nachdem der Betrag der ausstehenden Hauptinvestitionen erreicht wurde und alle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen und Voraussetzungen für die Prämie II erfüllt wurden und weder der Nutzer noch die geworbene Partei aus irgendeinem Grund aus dem Empfehlungsprogramm ausgeschlossen wurden. Die Prämie II unterliegt territorialen Beschränkungen, die ausschließlich von Mintos festgelegt werden, und ist möglicherweise nicht in allen Ländern, in denen Mintos tätig ist, verfügbar, wie auf der entsprechenden länderspezifischen Seite des Empfehlungsprogramms angegeben.
11. Falls die geworbene Person innerhalb der auf der Seite des Empfehlungsprogramms festgelegten Frist in ausstehende Hauptinvestitionen in EUR oder dem EUR-Gegenwert in einer anderen Währung in von Mintos angegebene Finanzinstrumente investiert und mindestens 1.000,00 EUR (eintausend Euro) investiert, qualifiziert sich der Geworbene für einen einmaligen Bonus (nachfolgend – „Bonus“) in Höhe von 1 % (ein Prozent) der durchschnittlichen täglich ausstehenden Hauptbetragsinvestitionen in EUR oder dem EUR-Gegenwert in einer anderen Währung, die von dem Geworbenen gehalten werden und 1.000,00 EUR übersteigen, gerechnet über den Zeitraum der ersten 90 (neunzig) Tage nach der erfolgreichen Registrierung des Geworbenen auf der Plattform. Der Bonus darf 100,00 EUR (einhundert Euro) pro Geworbenem nicht überschreiten. Der Bonus wird in EUR in einer Rate innerhalb des auf der Seite des Empfehlungsprogramms angegebenen Zeitraums ausgezahlt, nachdem die Investitionshöhe erreicht wurde und alle Voraussetzungen gemäß diesen Bedingungen erfüllt sind, und weder der Nutzer noch der Geworbene wurden disqualifiziert.
12. Im Folgenden werden die Prämie I, die Prämie II und der Bonus als Prämien bezeichnet. Die genauen Beträge, die Verfügbarkeit sowie andere Bedingungen der Prämien im Rahmen des Empfehlungsprogramms sind auf der Seite des Empfehlungsprogramms auf der Plattform aufgeführt und können je nach Land variieren oder zusätzlichen Einschränkungen und/oder Bedingungen unterliegen.
13. Damit der Nutzer und/oder der Geworbene die Prämien erhalten kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
13.1. Der Nutzer hat das Recht, am Empfehlungsprogramm teilzunehmen, und weder der Nutzer noch die empfohlene Partei hat gegen die Bedingungen verstoßen;
13.2. Der werbende Nutzer muss auf der Plattform registriert sein und muss seine Identität über die von Mintos bereitgestellte Lösung verifiziert haben;
13.3. Der Geworbene ist mindestens 18 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union (EU) / des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR);
13.4. Der Geworbene muss bei der Erstellung des Investorenprofils (Registrierung) den Empfehlungslink des Nutzers verwenden und seine Identität über die von Mintos bereitgestellte Lösung verifizieren lassen;
13.5. Bei der Erstellung des Investorenprofils auf der Plattform darf der Geworbene sein Profil auf der Plattform zuvor nicht unter einer anderen E-Mail-Adresse erstellt haben;
13.6. Weder der Nutzer noch der Geworbene haben gegen eine der Klauseln der Bedingungen und/oder der AGB der MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM verstoßen.
14. Mintos zahlt dem Nutzer und/oder der geworbenen Partei die Prämien aus, falls alle in diesen Bedingungen festgelegten Voraussetzungen für die Prämien erfüllt sind, innerhalb des auf der Seite des Empfehlungsprogramms angegebenen Zeitrahmens, nachdem die erforderlichen Bedingungen für den Erhalt der Prämien erfüllt sind, indem elektronische Gelder in Höhe der Prämien auf das Geldkonto des Nutzers und/oder der geworbenen Partei eingezahlt werden. Für die Berechnung der Prämien gelten die Bedingungen sowie die Beträge und sonstigen Prämienregelungen, die zum Zeitpunkt der Registrierung des Geworbenen in Kraft waren.
15. Die Prämien werden auf der Grundlage des steuerlichen Wohnsitzes des Nutzers ermittelt und beinhalten alle für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm anfallenden Steuern. Die entsprechenden Steuern (sofern zutreffend) trägt der Nutzer und/oder der Geworbene selbst.
16. Der Nutzer kann den Empfehlungslink an eine unbegrenzte Anzahl von Geworbenen weiterleiten; allerdings kann der Nutzer die Prämien nur für maximal 20 (zwanzig) Geworbene erhalten, die die in diesen Bedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt haben.
17. Das Empfehlungsprogramm kann nicht in Verbindung mit einer anderen Werbeaktion genutzt werden.
18. Die Rechtsbeziehungen, die sich aus dem Empfehlungsprogramm ergeben, werden durch die Bedingungen geregelt, die zu dem Zeitpunkt auf der Plattform veröffentlicht wurden, als der Geworbene das Investorenprofil mit Hilfe des Empfehlungslinks des Nutzers erstellte/angegeben hat. Alles, was in diesen Bedingungen nicht definiert ist, wird gemäß den AGB DER MINTOS-INVESTMENT-PLATTFORM geregelt.
19. Mintos ist nicht verantwortlich für den Missbrauch des Empfehlungslinks, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – technische Probleme, die dazu führen können, dass der Empfehlungslink nicht ordnungsgemäß funktioniert und deshalb beim Erstellen des Investorenprofils durch den Geworbenen nicht als verwendet erscheint.
20. Mintos ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und jederzeit einseitig:
20.1. das Empfehlungsprogramm sowie die Höhe und Bedingungen der Prämien auszusetzen, zu beenden oder zu ändern;
20.2. die Bedingungen mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Benachrichtigung der Nutzer zu ändern. Neue Versionen dieser Bedingungen sowie weitere Bedingungen des Empfehlungsprogramms werden auf der Plattform veröffentlicht.