Schutz von Anlegergeldern auf Mintos nach MiFID II

Ein wesentlicher Vorteil der Anlage auf Mintos in einem regulierten Umfeld ist die Sicherung der Vermögenswerte der Anleger, die den Anforderungen von MiFID II unterliegen.

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) ist ein Rechtsrahmen, der darauf abzielt, den Anlegerschutz zu erhöhen und das Systemrisiko zu verringern, indem gemeinsame Standards und Regeln für in der EU tätige Investmentgesellschaften festgelegt werden.¹ Und in diesem Rahmen operiert Mintos auch als eine solche anerkannte Investmentgesellschaft.

Warum ist es wichtig, das Vermögen der Anleger zu schützen?

Unregulierte Dienstleister sind nicht verpflichtet, die Vermögenswerte der Anleger getrennt von ihren eigenen Vermögenswerten zu halten, was bedeutet, dass die Investitionen und Gelder eines Anlegers gefährdet sein könnten, wenn im Betrieb etwas schiefgeht. Angenommen, ein unregulierter Dienstleistungsanbieter geht in Konkurs, dann könnten die Vermögenswerte der Anleger als Vermögenswerte der Plattform angesehen werden, sodass ein Anleger Schwierigkeiten haben könnte, seine Gelder zurückzubekommen, wenn überhaupt.

Die unter MiFID II regulierten Investmentgesellschaften wie Mintos müssen jedoch über Systeme verfügen, die sicherstellen, dass alle Anlegergelder geschützt sind, falls bei Mintos betriebliche Fehler auftreten sollten.

Schuldverschreibungen und nicht angelegte Gelder werden getrennt von den Mintos-Vermögenswerten gehalten.

Schuldverschreibungen, die den Anlegern auf Mintos gehören, werden auf persönlichen Konten für Finanzinstrumente gehalten, die vom Mintos-eigenen Vermögen getrennt sind. Das bedeutet, dass die Finanzinstrumente der Anleger immer ihnen gehören und nicht als Vermögen der Plattform behandelt werden können, wie es bei unregulierten Plattformen der Fall sein könnte.

Nicht investierte Gelder auf den Mintos-Konten der Anleger sind ebenfalls geschützt und werden auf Sicherungskonten bei Banken mit Zulassung in EU-Ländern verwahrt. Diese Gelder werden nur zur Ausführung von Anlegeraufträgen zur Investition oder Abhebung von Geldern oder zur Deckung von an Mintos zu zahlenden Gebühren und Kosten verwendet. Mintos kann diese Gelder nicht anderweitig verwenden (was bei unregulierten Plattformen nicht unbedingt der Fall ist).

Organisatorische Anforderungen an Mintos

Wir sind außerdem verpflichtet, genaue Aufzeichnungen und Konten zu führen, die alle Schuldverschreibungen und Anlegergelder von den Mintos-Vermögenswerten oder anderen Anlegern unterscheiden. In diesem Zusammenhang gleichen wir unsere internen Aufzeichnungen und Konten regelmäßig ab und ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass wir über Kontrollprozesse verfügen, die das Verlustrisiko für Investoren minimieren. Um sicherzustellen, dass Mintos diese Anforderungen erfüllt, werden wir von der Regulierungsbehörde geprüft und überwacht.

Um mehr über die Schutzmechanismen der Regulierung zu erfahren, besuchen Sie die Seite zum Anlegerschutz auf Mintos.

¹ In Lettland durch das lettische Gesetz über den Markt für Finanzinstrumente eingeführt

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